Geschäftsbedingungen |
I. AnnahmeModisch aktuelle und einwandfreie Damenbekleidung bzw. Accessoires werden nach Terminabsprache als Kommissionsware angenommen. Die Ware wird für längstens 3 Monate zum Verkauf angeboten. Der Zulieferer erklärt, dass die Ware sein Eigentum ist. II. PreisgestaltungDie Preisgestaltung obliegt secondhands & trends und beinhaltet eine Reduzierungsspanne von maximal 25% des Verkaufspreises. III. Abrechnung/Abholung
Nicht verkaufte Ware muss spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Kommissionsfrist abgeholt werden. IV. Haftung
Die Ware ist während der dreimonatigen Vertragslaufzeit und ausschließlich gegen
Einbruch-, Feuer- und Wasserschäden versichert. Eine weitergehende Haftung
insbesondere für Beschädigung, Verschmutzung oder Abhandenkommen der Ware
infolge Ladendiebstahls, sowie für die Zeit nach Ablauf der Vertragslaufzeit
wird ausgeschlossen. |
zurück |