Geschäftsbedingungen

I. Annahme

Modisch aktuelle und einwandfreie Damenbekleidung bzw. Accessoires werden nach Terminabsprache als Kommissionsware angenommen. Die Ware wird für längstens 3 Monate zum Verkauf angeboten. Der Zulieferer erklärt, dass die Ware sein Eigentum ist.

II. Preisgestaltung

Die Preisgestaltung obliegt secondhands & trends und beinhaltet eine Reduzierungsspanne von maximal 25% des Verkaufspreises.

III. Abrechnung/Abholung

Nicht verkaufte Ware muss spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Kommissionsfrist abgeholt werden.
Nicht abgeholte Ware geht an secondhands & trends über und kann caritativen Zwecken zugeführt werden. Die Abrechnung erfolgt einmalig nach Ablauf der Kommissionsfrist, der Anspruch hierauf erlischt nach Ablauf eines Jahres.

IV. Haftung

Die Ware ist während der dreimonatigen Vertragslaufzeit und ausschließlich gegen Einbruch-, Feuer- und Wasserschäden versichert. Eine weitergehende Haftung insbesondere für Beschädigung, Verschmutzung oder Abhandenkommen der Ware infolge Ladendiebstahls, sowie für die Zeit nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird ausgeschlossen.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und diese zu akzeptieren.

Sitz und Gerichtsstand: München
Stand: Juli 2021


zurück